Vereinsordnung

Die hier angeführte Vereinsordnung können Sie auch gemeinsam mit den Vereinsstatuten im pdf-Format downloaden und ausdrucken. Bei Unterschieden in Text und Inhalt (zB. Tipfehler oder Übertragungsfehler) gilt die pdf-Version.

Vereinsstatuten und Vereinsordnung im pdf-Format


VEREINSORDNUNG DES WIENER ATHLETIKSPORT CLUBS  (WAC)

 

Stand 2007-10-02

 

GRUNDLAGEN UND ALLGEMEINES

 

Grundlage für die Vereinsordnung bilden die VEREINSSTATUTEN des WAC (lt. GV-Beschluss vom 20. Feb. 2007), insbesondere § 7 „RECHTE DER MITGLIEDER“ und § 8 „PFLICHTEN DER MITGLIEDER“

 

Der Besuch der WAC-Anlage sowie deren Benützung samt deren Einrichtungen ist grundsätzlich nur den Mitgliedern und zwar nach Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen und nach Maßgabe der Benützungsrechte der Mitgliedschafts-Kategorien gestattet.

 

Im vorgegebenem Zeitraum ist der Aufenthalt auf der Clubanlage auch „Nicht-Mitgliedern“ für die Teilnahme an Turnieren, Meisterschaftsspielen, sowie an Sportcamps, Lehrgängen, Zusammenkünften und dergleichen möglich; desweiteren für geladene Gäste von Mitgliedern, welche sich dabei der dafür vorgesehenen Modalitäten (z.B. Gästeformular, Meldung im Sekretariat, beschränkte Anzahl) zu bedienen haben.

 

Der einmalige Aufenthalt eines eingeladenen Gastes bietet die Möglichkeit, alle vorhandenen Einrichtungen wie z.B. Sportplätze, Schwimmbad, Fitnessraum und Sauna zu benützen.

 

Bis auf weiteres erlaubt  die derzeitige Benützungsregelung  den freien Zutritt zur Clubanlage all jenen Besuchern, welche als Gäste des Clubrestaurants anzusehen sind.

 

Bei Bewilligung durch den Vorstand ist es auch möglich, dass „Nicht-Mitgliedern“ die Anlage bzw. Teile der Einrichtungen für private Veranstaltungen zeitbegrenzt zur Verfügung gestellt werden können. Der Vorstand ist berechtigt, gegenüber vereinsfremden Personen ein Platzverbot auszusprechen.

 

HAFTUNGEN

 

Die Benützung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Eltern haften für Ihre Kinder.

 

Der WAC haftet nicht für abhanden gekommene Sport- und Wertgegenstände und nicht für Schäden an Fahrzeugen, die auf der Anlage (Parkplatz) abgestellt sind.

 

Für den Verlust oder Schäden aus Einbruchsdiebstählen in den Garderobeschränken liegt ein begrenzter Versicherungsschutz vor.

 

Für Schäden aus unsachgemäßer Behandlung der Sport-, Restaurant-, Garderoben-, Dusch- und Sanitäreinrichtungen haftet der Verursacher.

 

DISZIPLIN, RUHE UND ORDNUNG, SAUBERKEIT UND BEKLEIDUNG

 

Den Anordnungen befugter Personen (Vorstand, Sekretariat, Platzwart, Turnierleitung) ist Folge zu leisten.

 

Um den Spiel- und Sportbetrieb nicht zu stören und den übrigen anwesenden Mitgliedern den Aufenthalt möglichst angenehm zu gestalten, ist jede unnötige und unangemessene Lärmentwicklung zu vermeiden.

 

Bei Anwesenheit von eingeladenen Gästen hat das einladende Mitglied für das entsprechende Wohlverhalten der Gäste Sorge zu tragen.

 

Allen Mitgliedern obliegt es, die Anlage sauber zu halten. Dies gilt besonders für die Garderoben, Toiletten, Duschen, die Sauna und den Restaurantbereich. Die Kosten für notwendige Reinigungsarbeiten können dem Verursacher angelastet werden.

 

Hunde sind auf dem Clubgelände unbedingt an die Leine zu nehmen, um Störungen und Verschmutzung zu vermeiden. Der Aufenthalt von Hunden in den Garderoben, Toiletten, insbesondere im Dusch- und Saunabereich sowie im Fitnessraum ist unerwünscht.

 

Vor dem Betreten der Garderoben und des Restaurants sind Sportschuhe unbedingt, z.B. an den hierfür vorgesehenen Vorrichtungen, zu reinigen.

 

Aus hygienischen Gründen dürfen Tennis- und Sporttaschen im Restaurant- und Terrassenbereich nicht auf Tischen und Stühlen abgestellt werden. In „schweißnasser“ Bekleidung sollten Stühle nur nach Schutz mit entsprechender Auflage (z.B. mit einem Handtuch) verwendet werden.

 

Bekleidung: Sport-, Alltags- bzw. Gesellschaftskleidung. Badekleidung soll dem abgetrennten Bereich rund um das Schwimmbecken vorbehalten bleiben.

 

ALLE CLUBEINRICHTUNGEN SOLLEN DEN MITGLIEDERN DES CLUBS BESTMÖGLICH ZU GUTE KOMMEN. NUR EINE SORGFÄLTIGE BENÜTZUNG UND PFLEGE ERMÖGLICHT EINEN DEMENTSPRECHENDEN ERHALT UNSERES CLUBEIGENTUMS.

 

SPIELBETRIEB UND TENNISPLATZORDNUNG

 

Die Saisoneröffnung der Freiluftplätze wird vom Vorstand durch Aushang und auf der homepage bekanntgegeben.

 

Über die Bespielbarkeit der Sportplätze entscheidet der Vorstand, die Sektionsleiter, das Sekretariat und auch der Platzwart.

 

Die Benützung der Feldspielplätze außerhalb der Stundenplanregelung muss im Sekretariat gemeldet und genehmigt werden.  

 

Wiederholte Verstöße gegen die Vereinsordnung können temporäres Spiel- und Besuchsverbot zur Folge haben.

 

 

Die Tennisplätze dürfen nur mit entsprechender Tennisbekleidung betreten werden.

Das Erscheinen mit entblößtem Oberkörper ist grundsätzlich verboten.

Es dürfen nur geeignete Tennisschuhe und keine Straßen- oder sonstigen

Sportschuhe getragen werden.

 

Tennisschuhe sind vor dem Betreten der Garderoben und des Restaurantbereiches

zu säubern.

 

Um allen Tennisspielern ein ungestörtes Spiel zu ermöglichen, ist unnötige, unangemessene Lärmentwicklung oder  störendes Verhalten zu unterlassen.

 

Auf der Anzeigewand gegenüber  der Restaurantterrasse ist ersichtlich, welche Tennisplätze bespielbar bzw. gesperrt sind.

 

Während der Durchführung von Turnieren oder Meisterschaftsspielen ist bezüglich der Platzeinteilung den Anordnungen der Sektionsleitung, dessen Stellvertretern, der Turnierleitung bzw. des Platzwartes Folge zu leisten.

 

Trainingseinheiten von Mitgliedern der Kampfmannschaften können nur nach Absprache mit der Sektionsleitung durchgeführt werden.

 

Die Tennisplätze können von 7.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit bespielt werden. Der Spielbetrieb für AK PLUS - Mitglieder ist Montag bis Freitag von 7.00 – 12.00 Uhr.

 

Die Spieldauer für „Einzel“ beträgt ca. 70 – 80 Minuten, für „Doppel“ ca. 90 – 100 Minuten.  Solange andere Plätze frei sind, ist die Spieldauer unbeschränkt.

 

Ranglistenspiele werden unabhängig von der Spieldauer bis zur Entscheidung gespielt.

 

Jugendliche haben grundsätzlich die gleichen Spielmöglichkeiten wie Erwachsene,

sollten jedoch - wenn möglich -  vorerst die Singleplätze benützen.

 

Den Anordnungen der verantwortlichen Personen (Vorstand, Sektionsleitung, Sekretariat, Turnierleitung und Platzwart) ist Folge zu leisten.

 

Der Platzwart ist jedenfalls beauftragt, jegliche Art von ordnungswidrigem bzw. anstößigem oder störenden Verhalten dem Vorstand zu melden.

 

Wiederholte Verstöße gegen die Tennisplatzordnung können ein temporäres Spielverbot zur Folge haben.

 

SAUNAORDNUNG

 

Vor Benützung der Sauna ist eine Körperreinigung vorzunehmen.

 

Alkoholaufgüsse sind verboten.

 

Den Saunabenützern ist in Hinblick auf die Gefahren der besonderen körperlichen Belastung ärztliche Beratung zu empfehlen.

 

Personen, die an ansteckenden Krankheiten leiden, haben keinen Zutritt zur Sauna.

 

Im gesamten Saunabereich sind zum Sitzen und Liegen immer frische Handtücher zu verwenden.

 

Fussdesinfektionsanlagen sind sowohl beim Betreten als auch beim Verlassen der Sauna zu benützen.

 

Der Barfussbereich in der Sauna darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

 

Die Saunakammer darf nur von mindestens zwei Personen benützt werden, die erforderlichenfalls in der Lage sind, Hilfe zu leisten, bzw. Hilfe herbeizuholen.

 

Im gesamten Saunabereich ist auf strengste Sauberkeit zu achten. Abfälle sind in die vorgesehenen Abfallbehälter zu geben.

 

Verunreinigungen des Saunabeckens oder einer anderen Einrichtung sind zu unterlassen.

 

Die Saunabenützer haben sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Saunagäste (z.B. Springen ins Wasser) hintangehalten wird.

 

Badebekleidung darf nicht im Badebecken ausgewaschen werden.

 

Bei jeder Störung des Saunaofens ist der Betrieb sofort einzustellen und die Verwaltung zu verständigen.

 

Der Aufenthalt von Kleinkindern im Sauna- und Ruhebereich ist untersagt. Kinder unter 12 Jahren dürfen den Saunabereich nur in Begleitung Erwachsener betreten.

 

BADEORDNUNG

 

Das Betreten des Badebereiches ist nur jenen Personen gestattet, die auf Grund ihrer Mitgliedschaft beim Wiener Athletiksport Club dazu auch berechtigt sind.

Das Freibad ist in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet.

 

Kinder unter 12 Jahren ist der Zutritt und Aufenthalt im Badebereich ohne ständige Beaufsichtigung einer erwachsenen Begleitperson nicht gestattet. Jedenfalls haften Eltern und Aufsichtspersonen für Ihre Kinder.

 

Jeder Benützer des Badebereiches hat sich gegenüber anderen Personen rücksichtsvoll und diszipliniert zu verhalten und jede Form der Gefährdung zu vermeiden. Die Sportausübung auf den angrenzenden Tennisplätzen darf durch Lärmen nicht gestört werden.

 

Das Springen vom Beckenrand und das Laufen auf den Beckenumgängen ist ausnahmslos verboten.

 

Für Verletzungen, Unfälle und sonstige gesundheitliche Beeinträchtigung durch Eigen- oder Fremdverschulden übernimmt der Wiener Athletiksport Club keinerlei Haftung.

 

Aus Sicherheitsgründen ist das Verwenden von Glasgebinden oder zerbrechlichen Gegenständen in der gesamten Badeanlage untersagt.

 

Vor Benützung des Schwimmbeckens ist aus hygienischen Gründen zu duschen.

 

Das Schwimmbecken darf in geschlossenem Zustand der Hallenüberdachung nur in Anwesenheit einer Aufsichtsperson benützt werden.

 

Die Mitnahme von Haustieren in den Badebereich ist untersagt.



   
   
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