VEREINSORDNUNG DES WIENER
ATHLETIKSPORT CLUBS (WAC)
Stand
2007-10-02
GRUNDLAGEN UND ALLGEMEINES
Grundlage für die Vereinsordnung bilden die
VEREINSSTATUTEN des WAC (lt. GV-Beschluss vom 20. Feb. 2007), insbesondere § 7
„RECHTE DER MITGLIEDER“ und § 8 „PFLICHTEN DER MITGLIEDER“
Der Besuch der WAC-Anlage sowie deren Benützung samt
deren Einrichtungen ist grundsätzlich nur den Mitgliedern und zwar nach
Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen und nach Maßgabe der Benützungsrechte der
Mitgliedschafts-Kategorien gestattet.
Im vorgegebenem Zeitraum ist der Aufenthalt auf der
Clubanlage auch „Nicht-Mitgliedern“ für die Teilnahme an Turnieren,
Meisterschaftsspielen, sowie an Sportcamps, Lehrgängen, Zusammenkünften und
dergleichen möglich; desweiteren für geladene Gäste von Mitgliedern, welche
sich dabei der dafür vorgesehenen Modalitäten (z.B. Gästeformular, Meldung im
Sekretariat, beschränkte Anzahl) zu bedienen haben.
Der einmalige Aufenthalt eines eingeladenen Gastes
bietet die Möglichkeit, alle vorhandenen Einrichtungen wie z.B. Sportplätze,
Schwimmbad, Fitnessraum und Sauna zu benützen.
Bis auf weiteres erlaubt die derzeitige Benützungsregelung den freien Zutritt zur Clubanlage all jenen
Besuchern, welche als Gäste des Clubrestaurants anzusehen sind.
Bei Bewilligung durch den Vorstand ist es auch
möglich, dass „Nicht-Mitgliedern“ die Anlage bzw. Teile der Einrichtungen für
private Veranstaltungen zeitbegrenzt zur Verfügung gestellt werden können. Der
Vorstand ist berechtigt, gegenüber vereinsfremden Personen ein Platzverbot
auszusprechen.
HAFTUNGEN
Die Benützung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
Eltern haften für Ihre Kinder.
Der WAC haftet nicht für abhanden gekommene Sport- und
Wertgegenstände und nicht für Schäden an Fahrzeugen, die auf der Anlage
(Parkplatz) abgestellt sind.
Für den Verlust oder Schäden aus Einbruchsdiebstählen
in den Garderobeschränken liegt ein begrenzter Versicherungsschutz vor.
Für Schäden aus unsachgemäßer Behandlung der Sport-,
Restaurant-, Garderoben-, Dusch- und Sanitäreinrichtungen haftet der
Verursacher.
DISZIPLIN, RUHE UND ORDNUNG, SAUBERKEIT UND BEKLEIDUNG
Den Anordnungen befugter
Personen (Vorstand, Sekretariat, Platzwart, Turnierleitung) ist Folge zu
leisten.
Um den Spiel- und Sportbetrieb nicht zu stören und den
übrigen anwesenden Mitgliedern den Aufenthalt möglichst angenehm zu gestalten,
ist jede unnötige und unangemessene Lärmentwicklung zu vermeiden.
Bei Anwesenheit von eingeladenen Gästen hat das
einladende Mitglied für das entsprechende Wohlverhalten der Gäste Sorge zu
tragen.
Allen Mitgliedern obliegt es, die Anlage sauber zu
halten. Dies gilt besonders für die Garderoben, Toiletten, Duschen, die Sauna
und den Restaurantbereich. Die Kosten für notwendige Reinigungsarbeiten können
dem Verursacher angelastet werden.
Hunde sind auf dem Clubgelände unbedingt an die Leine
zu nehmen, um Störungen und Verschmutzung zu vermeiden. Der Aufenthalt von
Hunden in den Garderoben, Toiletten, insbesondere im Dusch- und Saunabereich
sowie im Fitnessraum ist unerwünscht.
Vor dem Betreten der Garderoben und des Restaurants
sind Sportschuhe unbedingt, z.B. an den hierfür vorgesehenen Vorrichtungen, zu
reinigen.
Aus hygienischen Gründen dürfen Tennis- und
Sporttaschen im Restaurant- und Terrassenbereich nicht auf Tischen und Stühlen
abgestellt werden. In „schweißnasser“ Bekleidung sollten Stühle nur nach Schutz
mit entsprechender Auflage (z.B. mit einem Handtuch) verwendet werden.
Bekleidung: Sport-, Alltags- bzw.
Gesellschaftskleidung. Badekleidung soll dem abgetrennten Bereich rund um das
Schwimmbecken vorbehalten bleiben.
ALLE
CLUBEINRICHTUNGEN SOLLEN DEN MITGLIEDERN DES CLUBS BESTMÖGLICH ZU GUTE KOMMEN.
NUR EINE SORGFÄLTIGE BENÜTZUNG UND PFLEGE ERMÖGLICHT EINEN DEMENTSPRECHENDEN
ERHALT UNSERES CLUBEIGENTUMS.
SPIELBETRIEB
UND TENNISPLATZORDNUNG
Die Saisoneröffnung der Freiluftplätze wird vom
Vorstand durch Aushang und auf der homepage bekanntgegeben.
Über die Bespielbarkeit der Sportplätze entscheidet
der Vorstand, die Sektionsleiter, das Sekretariat und auch der Platzwart.
Die Benützung der Feldspielplätze außerhalb der
Stundenplanregelung muss im Sekretariat gemeldet und genehmigt werden.
Wiederholte Verstöße gegen die Vereinsordnung können
temporäres Spiel- und Besuchsverbot zur Folge haben.
Die Tennisplätze
dürfen nur mit entsprechender Tennisbekleidung betreten werden.
Das
Erscheinen mit entblößtem Oberkörper ist grundsätzlich verboten.
Es dürfen nur
geeignete Tennisschuhe und keine Straßen- oder sonstigen
Sportschuhe
getragen werden.
Tennisschuhe sind vor dem Betreten der Garderoben und
des Restaurantbereiches
zu säubern.
Um allen Tennisspielern ein ungestörtes Spiel zu
ermöglichen, ist unnötige, unangemessene Lärmentwicklung oder störendes Verhalten zu unterlassen.
Auf der Anzeigewand gegenüber der Restaurantterrasse ist ersichtlich,
welche Tennisplätze bespielbar bzw. gesperrt sind.
Während der Durchführung von Turnieren oder
Meisterschaftsspielen ist bezüglich der Platzeinteilung den Anordnungen der
Sektionsleitung, dessen Stellvertretern, der Turnierleitung bzw. des
Platzwartes Folge zu leisten.
Trainingseinheiten von Mitgliedern der
Kampfmannschaften können nur nach Absprache mit der Sektionsleitung
durchgeführt werden.
Die Tennisplätze können von 7.00 Uhr bis zum Einbruch
der Dunkelheit bespielt werden. Der Spielbetrieb für AK PLUS - Mitglieder ist
Montag bis Freitag von 7.00 – 12.00 Uhr.
Die Spieldauer für „Einzel“ beträgt ca. 70 – 80
Minuten, für „Doppel“ ca. 90 – 100 Minuten.
Solange andere Plätze frei sind, ist die Spieldauer unbeschränkt.
Ranglistenspiele werden unabhängig von der Spieldauer
bis zur Entscheidung gespielt.
Jugendliche haben grundsätzlich die gleichen
Spielmöglichkeiten wie Erwachsene,
sollten jedoch - wenn möglich - vorerst die Singleplätze benützen.
Den Anordnungen der verantwortlichen Personen
(Vorstand, Sektionsleitung, Sekretariat, Turnierleitung und Platzwart) ist
Folge zu leisten.
Der Platzwart ist jedenfalls beauftragt,
jegliche Art von ordnungswidrigem bzw. anstößigem oder störenden Verhalten dem
Vorstand zu melden.
Wiederholte Verstöße gegen die Tennisplatzordnung
können ein temporäres Spielverbot zur Folge haben.
SAUNAORDNUNG
Vor Benützung der Sauna ist eine Körperreinigung
vorzunehmen.
Alkoholaufgüsse sind verboten.
Den Saunabenützern ist in Hinblick auf die Gefahren
der besonderen körperlichen Belastung ärztliche Beratung zu empfehlen.
Personen, die an ansteckenden Krankheiten leiden,
haben keinen Zutritt zur Sauna.
Im gesamten Saunabereich sind zum Sitzen und Liegen
immer frische Handtücher zu verwenden.
Fussdesinfektionsanlagen sind sowohl beim Betreten als
auch beim Verlassen der Sauna zu benützen.
Der Barfussbereich in der Sauna darf nicht mit
Straßenschuhen betreten werden.
Die Saunakammer darf nur von mindestens zwei Personen
benützt werden, die erforderlichenfalls in der Lage sind, Hilfe zu leisten,
bzw. Hilfe herbeizuholen.
Im gesamten Saunabereich ist auf strengste Sauberkeit
zu achten. Abfälle sind in die vorgesehenen Abfallbehälter zu geben.
Verunreinigungen des Saunabeckens oder einer anderen
Einrichtung sind zu unterlassen.
Die Saunabenützer haben sich so zu verhalten, dass
eine Gefährdung anderer Saunagäste (z.B. Springen ins Wasser) hintangehalten
wird.
Badebekleidung darf nicht im Badebecken ausgewaschen
werden.
Bei jeder Störung des Saunaofens ist der Betrieb
sofort einzustellen und die Verwaltung zu verständigen.
Der Aufenthalt von Kleinkindern im Sauna- und
Ruhebereich ist untersagt. Kinder unter 12 Jahren dürfen den Saunabereich nur
in Begleitung Erwachsener betreten.
BADEORDNUNG
Das Betreten des Badebereiches ist nur jenen Personen
gestattet, die auf Grund ihrer Mitgliedschaft beim Wiener Athletiksport Club
dazu auch berechtigt sind.
Das Freibad ist in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr
geöffnet.
Kinder unter 12 Jahren ist der Zutritt und Aufenthalt
im Badebereich ohne ständige Beaufsichtigung einer erwachsenen Begleitperson
nicht gestattet. Jedenfalls haften Eltern und Aufsichtspersonen für Ihre
Kinder.
Jeder Benützer des Badebereiches hat sich gegenüber anderen
Personen rücksichtsvoll und diszipliniert zu verhalten und jede Form der
Gefährdung zu vermeiden. Die Sportausübung auf den angrenzenden Tennisplätzen
darf durch Lärmen nicht gestört werden.
Das Springen vom Beckenrand und das Laufen auf den
Beckenumgängen ist ausnahmslos verboten.
Für Verletzungen, Unfälle und sonstige gesundheitliche
Beeinträchtigung durch Eigen- oder Fremdverschulden übernimmt der Wiener
Athletiksport Club keinerlei Haftung.
Aus Sicherheitsgründen ist das Verwenden von Glasgebinden
oder zerbrechlichen Gegenständen in der gesamten Badeanlage untersagt.
Vor Benützung des Schwimmbeckens ist aus hygienischen
Gründen zu duschen.
Das Schwimmbecken darf in geschlossenem Zustand der
Hallenüberdachung nur in Anwesenheit einer Aufsichtsperson benützt werden.
Die Mitnahme von Haustieren in den Badebereich ist
untersagt.